Zuschläge an den Feiertagen – In der Personalplanung Gutes schnell und einfach tun

Die letzten Feiertage des Jahres kommen auf uns zu. Das heißt für viele gemütlich mit der Familie zuhause sitzen, für andere aber auch arbeiten. Arbeit an Feiertagen wird oft mit Zuschlägen bezahlt, um den Einsatz von dem Personal zu schätzen. Für viele Personalleiter ist aber das Berechnen von Zuschlägen immer noch alles andere als eine einfache Sache. Wir haben für Sie das Wichtigste in Sachen Feiertagszuschlägen zusammengefasst, und zeigen Ihnen, wie man Zuschläge einfach und schnell berechnen kann.

 

Gesetzliche Feiertage- was sollten Sie wissen?

In Deutschland gelten neun gesetzliche bundesweite Feiertage. Die nächsten gesetzlichen Feiertage in diesem Jahr fallen auf den 25. und 26. Dezember 2021- die beiden Weihnachtsfeiertage. 2022 sind dann folgende Feiertage bundesweit zu beachten:

Montag, 01.01.2022 – Neujahr

Freitag, 15.04. 2022- Karfreitag

Montag, 18.04.2022 – Ostern – Ostermontag

Sonntag, 01.05.20221 – Tag der Arbeit

Donnerstag, 26.05. 2022 – Christi Himmelfahrt

Montag, 06.06. 2022 – Pfingsten – Pfingstmontag

Montag, 03.10.2022 – Tag der Deutschen Einheit

Sonntag, 25.12. 2022 – 1. Weihnachtsfeiertag

Montag- 26. 12. 2022- 2. Weihnachtsfeiertag

!! Diese Feiertage gelten bundesweit, die einzelnen Bundesländer können aber zusätzlich ihre eigenen gesetzlichen Feiertage festlegen. Diese sind dann ebenso von dem Arbeitnehmer zu berücksichtigen.

Was macht also die gesetzlichen Feiertage aus? Grundsätzlich haben Arbeitnehmer an diesen Tagen beschäftigungsfrei. Es gelten aber bestimmte Ausnahmen für einige Branchen, die je nach Notwendigkeit die Erlaubnis haben, an Feiertagen und Sonntagen ihren Betrieb fortzusetzen. Dazu gehören, unter anderem, das Gesundheitswesen, die Gastronomie, die Hotellerie, Freizeitveranstaltungen und auch der Fremdenverkehr. In diesen Branchen darf also das Personal auch an Feiertagen und Sonntagen eingeplant werden.

Es gibt aber spezielle Bedingungen für die Beschäftigung an Feier- oder Sonntagen vorgesehen, die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt sind. Das Arbeiten an Feiertagen  und Sonntagen muss mit in einem zusätzlichen Erholungstag ausgeglichen werden. Aber Achtung: Das Urlaubssaldo darf für diesen Erholungstag nicht aufgebraucht werden.

!! Es müssen den Arbeitnehmern, die an Sonntage beschäftigt werden können, pro Jahr 15 arbeitsfreie Sonntage zustehen. Genauere Bedingungen und mögliche Abänderungen lesen Sie hier nach.

 

Wie steht es um die Zuschläge?

Zuschläge für Ihr Personal, das an Feier- und/ oder Sonntagen arbeitet, sind in Deutschland nicht gesetzlich vorgesehen. Nur Nachtschichten müssen gesetzlich zusätzlich bezahlt werden. Trotzdem kommt es oft vor, dass der Arbeitgeber den Angestellten für die Arbeit an Feiertagen einen Zuschlag zuspricht. Dieser ist entweder im Arbeitsvertrag, oft im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt. Dafür gibt es auch einige Anreize, denn abgesehen von der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern sind Zuschläge bis zu bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei*.

  • An den Weihnachtsfeiertagen beträgt der steuerfreie Zuschlag bis zu 150% des Grundlohns.
    • Obwohl der 24. Dezember kein gesetzlicher Feiertag ist, ist an diesem Tag ein Zuschlag ab 14:00 bis zu 150% des Grundlohns steuerfrei.
  • An anderen Feiertagen beträgt der steuerfreie Zuschlag bis zu 125% des Grundlohns.
    • Obwohl der 31. Dezember kein gesetzlicher Feiertag ist, ist an diesem Tag ein Zuschlag ab 14:00 bis zu 150% des Grundlohns steuerfrei.
  • An Sonntagen ist der Zuschlag bis zu 50% des Grundlohns steuerfrei.

(*die Zuschläge sind nur dann steuer- und beitragsfrei, wenn der Grundlohn nicht mehr als 25€ / Stunde beträgt.)

So können Sie Ihr Personal für ihre harte Arbeit an Feiertagen belohnen, und nebenbei auch noch Lohnnebenkosten einsparen!

 

Aber bitte ohne Excel-Tabelle!

So schön die Zuschläge auch klingen- für die Lohnadministration sind Zuschläge oft der Grund für viel Kopfzerbrechen und kurze Nerven. Verständlich, wenn man alles händisch und x-mal ausrechnen muss. Dyflexis hat aber auch für dieses Problem eine Lösung! Mit unserer Personal- und Einsatzplanungssoftware können Sie Arbeit an Feiertagen ganz einfach belohnen. Das benutzerfreundliche System ermöglicht es Ihnen auch, Ihre betriebsinternen Feiertage einzustellen. Zum Beispiel können so je nach Bundesland die individuellen Feiertage hinzugefügt werden. Da Dyflexis mit Stundeneinheiten arbeitet, können Sie den Zuschlag einfach als Prozent der geleisteten Stunden an diesem Tag hinzufügen. Die geleisteten Stunden werden entweder manuell durch den Dienstplan oder durch unsere eigene Stempeluhr registriert. Sie müssen den gewünschten Prozentsatz lediglich an dem Feiertag einmalig eingeben, und schon ist die gute Tat getan.  Praktisch, oder?

 

Es geht noch weiter…

Mit einer Schnittstelle mit einem Lohnabrechnungssystem werden diese zusätzlichen Stunden automatisch ausgezahlt. Alternativ können diese zusätzlichen Stunden auch dem Zeitausgleichskonto gutgeschrieben werden- die Wahl überlassen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern.

Sie haben verschiedene Standorte und verschiedene Vertragssorten, die die Zuschläge beeinflussen? Kein Problem, die Personalplanungs- und Zeiterfassungssoftware von Dyflexis ist auch auf das ausgerichtet. Sie können bestimmte Feiertage nur ein paar Abteilungen oder Standorten hinzufügen, wenn diese in verschiedenen Bundesländern sind. Außerdem können Sie die Höhe des Zuschlags je nach MitarbeiterIn abstimmen, damit auch jeder die richtige Belohnung für ihre oder seine Arbeit empfängt! Mit Zeiterfassungssystem, Personalplanung und der automatischen Berechnung von Zuschlägen ist alles unter einem Hut!

AUF DIESE WEISE KÖNNEN SIE DIE ZUSCHLÄGE SCHNELL UND EINFACH BERECHNEN

Für jeden Feiertag, in jeder Situation
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So können Sie den kommenden Feiertagen und dem neuen Jahr entspannt entgegenblicken. Kein hektisches Ausrechnen mehr von Gehältern und Zuschlägen- das übernimmt alles Dyflexis! So haben Sie Zeit für wichtigere Dinge: mehr Mitarbeiter-Engagement, zum Beispiel, und mehr Freizeit für die Familie- was in dieser Zeit einen ganz besonderen Stellenwert hat. Wir von Dyflexis wünschen Ihnen somit besinnliche Feiertage und ein gutes neues Jahr!

 

 

Rechtlicher Hinweis:

Diese Information ist von genereller Art und nicht auf spezielle Umstände von Personen, Gegenständen oder Organisationen abgestimmt. Die Information ist daher keine professionelle oder rechtliche Beratung. Das Weitern können wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität des Inhalts übernehmen. Wir raten in jedem Fall Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt und /oder Steuerberater.