2019 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Urteil, dass alle in der EU-ansässigen Unternehmen Arbeitszeiten klar und transparent erfassen müssen. Nun, 3 Jahre später, ist der Groschen auch in Deutschland gefallen: das Bundesarbeitsgesetz (BAG) hat mit einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Zeiterfassung ab jetzt für alle Unternehmen verpflichtend ist.
Was bedeuted das Urteil für Unternehmen?
Bis jetzt mussten von deutschen Unternehmen nur Überstunden und Sonntagsdienste verpflichtend erfasst werden. In vielen Bereichen und Betrieben herrschte bis vor Kurzem überwiegend die Vertrauensarbeitszeit- mit Ausnahme von Industrie und Gastgewerbe, wo die Arbeitsaufzeichnung schon länger gang und gäbe ist. Das „Stechuhr-Urteil“, wie es auf EU-Ebene genannt wird, ändert das jetzt. Konkret heißt das, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, „ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“ – so legt es Inken Gallner, Präsidentin des BAGs, aus.
“Jede Arbeit ist Ihres Lohnes Wert“
Tatsächlich ergeben sich bundesweite Statistiken, die einen genau diese Aussage bedenken lassen. Beispielsweise werden in 30 % der Krankenhäuser in Deutschland die Arbeitsstunden der Ärzte nicht aufgezeichnet. Trotzdem arbeiten Krankenhausmediziner im Durchschnitt 56 Stunden in der Woche, acht Stunden mehr als die vorgeschriebene deutsche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche.
In anderen non-Desk Branchen wird das Bedürfnis nach nachvollziehbarer Zeiterfassung auch größer. In den Bereichen der Gastronomie und dem Einzelhandel ist das Ausfallen von Pausen fast schon Gewohnheit, genauso wie spontane Überstunden und Spätschichten.
Auf der Seite des Arbeitgebers steigert sich aber die Kritik, das Urteil sei ein „Verlust“ für die Vertrauensarbeit und droht den Arbeitgebern und -nehmern mit mehr Zettelarbeit. Doch muss sich mit der neuen Regelung auch wirklich die Arbeitslast erhöhen, oder ergibt sich nun eine Gelegenheit, das alte Klischee der Stechuhr umzudenken?
Moderne digitale Stechuhr gewinnt an Bedeutung
Was vor zwanzig Jahren mit einem Stück Papier, einer Uhr und etwas Tinte funktionierte, ist heute in digitaler Ausgabe zu finden. Das bedeutet im Klartext: ja, das Urteil für Arbeitszeiterfassung ist gefallen, aber wir sind 2022 dieser Aufgabe wohl gewachsen. Heutzutage gibt es Zeiterfassungssoftware, die mit Stempeluhren verbunden werden kann, und in meisten Fällen auch mehr als nur Stunden registriert. So wird erstens die DSGVO-konforme Abspeicherung der Zeiterfassungsdaten durch einen sicheren Server gewährleistet. Überdies hinaus ermöglicht eine digitale Zeiterfassungssoftware auch die Erfassung von Überstunden, Urlaubszeit und noch mehr. Das bedeutet nicht nur mehr Überblick, sondern auch mehr Transparenz in Themen, die erfahrungsmäßig öfters zur zu Diskussionen führen.