Ersthelfer am Arbeitsplatz- Ihre Fragen, unsere Antworten

Als Arbeitgeber haben Sie unter anderem die Aufgabe, für einen sichern Arbeitsplatz für Ihre MitarbeiterInnen zu sorgen. Gesetzlich sind Unternehmen verpflichtet, Vorschriften zum Arbeitsschutz zu befolgen und in ihrem Betrieb Ersthelfer und Erste-Hilfe Material zu organisieren. Dazu gibt es klare Regelungen von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die von Branche zu Branche und je nach Unternehmensgröße verschieden sind. In diesem Blog haben wir für Sie recherchiert, worauf Sie achten müssen, welchen Verpflichtungen Sie nachkommen müssen und wie sich das auf Ihre Personalplanung auswirkt.

 

Was ist ein betrieblicher Ersthelfer?

Ein betrieblicher Ersthelfer ist eine Person, die eine von der Unfallversicherung anerkannte Erste-Hilfe Ausbildung absolviert hat. Normalerweise ist das ein neun-stündiger Kurs, der belegt werden muss. Ersthelfer sind im Unternehmen dafür verantwortlich, bis zum Eintreffen von Notarzt und Ambulanz Erste-Hilfe zu leisten. Kurzum: Der Ersthelfer ist dafür verantwortlich, bei Notfällen die notwendigen Maßnahmen durchführen, um Schäden und Verletzungen so weit wie möglich zu begrenzen.

 

Was für eine Ausbildung hat ein Ersthelfer?

In Deutschland gibt es spezielle Regelungen für den Erste-Hilfe-Kurs eines betrieblichen Ersthelfers. Wobei der Erste-Hilfe Grundkurs, der zum Beispiel zur Absolvierung vom Führerschein benötigt wird, keine Auffrischung benötigt, müssen betriebliche Ersthelfer jede zwei Jahre einen Auffrischungskurs belegen.  In der Ausbildung mit dabei sind Kenntnisse über:

  • Absicherung von Unfallstellen
  • Wunderversorgung (auch bei Verbrennungen)
  • Gelenk- und Knochenbrüche
  • Versorgung bei Verätzungen und Vergiftungen
  • Stabile Seitenlage und Reanimation

 

Was sind meine Verpflichtungen als Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber haben Sie die Verantwortung, gut ausgebildete betriebliche Ersthelfer einzustellen, um die Notfallversorgung für Ihre MitarbeiterInnen zu garantieren. Sie müssen daher gut planen, damit je nach Betriebsgröße und Arbeitszeiten genügend betriebliche Ersthelfer am Arbeitsplatz sind. Dabei ist es auch wichtig, verschiedene Abteilungen und Standorte Ihres Unternehmens in der Planung zu berücksichtigen. Als Arbeitgeber sind Sie auch dazu verpflichtet, die Kosten für die Weiterbildung der Ersthelfer zu tragen.

 

Wie viele Ersthelfer muss ich anstellen?

Die Anzahl von betrieblichen Ersthelfern, die Sie einstellen müssen, hängt von der Branche und Ihrer Unternehmensgröße ab. Die DGUV sieht dafür Folgendes vor:

  • Bei Unternehmen mit bis zu 20 versicherten Beschäftigten muss mindestens ein Ersthelfer zu Verfügung stehen
  • Bei Unternehmen mit mehr als 20 versicherten Beschäftigten gilt:
    • In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen 5% Ersthelfer verfügbar sein
    • In sonstigen Betrieben müssen 10% Ersthelfer verfügbar sein

 

Was, wenn ich keinen Ersthelfer vor Ort habe?

Grundsätzlich sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Regelungen zu Schutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen zu befolgen. Je nach Gefährdung am Arbeitsplatz können aber Ausnahmen bezüglich der Anzahl der betrieblichen Ersthelfer gelten. Diese können aber erst nach Absprache mit Ihrer Unfallsversicherung erfolgen. Die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz werden auch regelmäßig kontrolliert. Vergewissern Sie sich im Sinne der Sicherheit Ihrer MitarbeiterInnen und Ihrer Gäste, dass alle Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden.

 

Personalplanung anhand von Qualifikationen

Sie müssen immer die vorgeschriebene Anzahl von betrieblichen Ersthelfern am Arbeitsplatz haben. Dabei müssen Sie Urlaubstage, Unverfügbarkeit und Krankheiten berücksichtigen und so planen, dass Ersthelfer auch immer Schlüssel und Zugangsmittel haben. Das wird natürlich mit zunehmender Unternehmensgröße immer komplizierter. Mit der Personalplanungssoftware von Dyflexis können Sie die Qualifikationen von MitarbeiterInnen ganz einfach kennzeichnen. Sie können während der Personalplanung anhand von Labels schnell erkennen, wer eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder andere wichtige Qualifikationen hat. Falls Sie nicht genügend MitarbeiterInnen mit bestimmten Qualifikationen eingeplant haben, zeigt Ihnen das System eine Warnmeldung an. So können Sie Ihren Dienstplan sofort anpassen und vermeiden Fehler, die der Sicherheit Ihres Unternehmens schaden könnten.

 

Whitepaper: Welche Gesetze und Vorschriften sollte die Personalabteilung kennen?

In unserem Whitepaper können Sie mehr über wichtige Gesetze und Vorschriften lesen, die Unternehmen in Deutschland betreffen. Wichtige Themen sind zum Beispiel die Arbeitszeitregelung und die DSGVO. Wussten Sie zum Beispiel, dass sie als europäisches Unternehmen verpflichtet sind, alle gearbeiteten Stunden transparent aufzuzeichnen? Im Whitepaper geben wir außerdem Tipps, wie Sie die Personalplanung und Zeiterfassung im Rahmen der jeweiligen Gesetzgebung optimal umsetzen können.

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